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Wertermittlung Immobilie

Jede Immobilie weist individuelle Merkmale auf wie zum Beispiel Ausstattung oder Lage. Daher ist die Wertermittlung einer Immobilie komplex und erfordert fundierten Sachverstand. Gerade die individuellen Abweichungen von der Norm müssen vor Ort von einem Gutachter bzw. Sachverständigen erfasst und eingeschätzt werden. Ein Onlineportal kann dies niemals ersetzen!

Wertermittlung-Immobilie: Welche Anlässe gibt es?

Wer sich auf der Suche nach einem Eigenheim in ein Objekt verliebt oder eine schnelle Kaufentscheidung treffen möchte bzw. muss läuft Gefahr, zu viel für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung zu bezahlen. Beim Verkauf von Immobilien wird oft unterschätzt, wie viel Wert das Objekt tatsächlich hat. Teilweise führen auch viel zu hohe Preisvorstellungen zu einem langwierigen Verkaufsprozess.

An- und Verkauf:
Gutachten werden häufig als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und für Preisverhandlungen erstellt.
Vermögensaufstellungen:
Gutachten zur Kreditvergabe (Beleihungswertermittlung) bei Firmenübernahme- oder Übergabe zu Ratingzwecken für Banken.
Vermögensauseinandersetzungen:
Bei diversen Vermögensauseinandersetzungen im Erbfall, bei Ehescheidung oder bei Schenkung.

  • Im Erbfall muss der Wert einer Immobilie ermittelt werden, damit sich die Erben einer Erbengemeinschaft über den Auszahlungswert einigen können.
  • Im Falle einer Ehescheidung muss für den Zugewinnausgleich der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.

Steuerliche Zwecke:
Bei Vermögensaufstellungen für die Kreditvergabe (Beleihungswertermittlung), Festsetzung von steuerlichen Werten (z.B. Bilanzerstellung, Abschreibungen) oder der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

Zwangsversteigerung:
Zwangsvollstreckungsgerichte sind im Regelfall die Auftraggeber für die Festsetzung des Verkehrswerts.

Versicherungsfälle:
Hier geht es um die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes von Gebäuden bzw. baulichen Anlagen. Der Grund und Boden wird hierbei gesondert berücksichtigt.

Mietstreitigkeiten:
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Grundbucheintragungen:
Um die Lasten und Beschränkungen im Grundbuch in Abt. II bewerten zu können ist die Wertermittlung von Grunddienstbarkeiten wie z. B. Wohnrechten, Wegerechten, Nießbrauch etc. notwendig.

Wertermittlung-Immobilie: Wie ist die Vorgehensweise?

Zunächst wird in einem Vorgespräch geklärt was der Grund für die Beauftragung der Wertermittlung ist. Nach Sichtung aller erforderlichen Unterlagen beginnt die eigentliche Arbeit der Wertermittlung. Über verschiedene Bewertungsverfahren bzw. -methoden und in Form von Zu- bzw. Abschlägen werden die wertbeeinflussenden Unterschiede wie Ausstattung und Lage korrigiert. Bei den Bewertungsmethoden unterscheidet man zwischen dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren. Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede bzw. die Vorgehensweise:

Die Wertermittlung: Übersicht Bewertungsmethoden

Die Wertermittlung: Übersicht Bewertungsmethoden

Wann ist eine Immobilienbewertung durch einen Gutachter bzw. Sachverständigen sinnvoll?

In manchen Fällen ist klar, dass die professionelle Bewertung einer Immobilie unerlässlich ist. In anderen Situationen geht es vielleicht eher darum, eine sichere Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Auf unserer Seite Immobilienbewertung finden Sie ausführliche Informationen darüber, was man unter dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren versteht.